GEH SCHICHTEN

 

Deutsche Geschichte in einer Familie komprimiert
Oder: Was veranlasst einen Staat, sich gegen seine Menschen zu organisieren?


Namen für Personen und Orte werden keine Rolle spielen, sie sind hier nur Füllstoff und können vielfach gegen verschiedene wirklich vorhandene ausgetauscht werden. Denn diese Geschichte ist in sich wohl ein Einzelfall, doch gab es für den geschilderten Zeitraum auf engsten Raum eine große Anzahl!

1930: Das Erbrecht in der Heimat der Familie Engel hatte im Verlaufe der letzten zweihundert Jahre aus einem einstmals blühenden Landwirtsbetrieb, der viele Menschen ernähren konnte. Geschichtlich gesehen war der gesamte Hof sogar einmal von allen Lasten und Pflichten dem Herzog gegenüber befreit. Doch nach dem ersten Weltkrieg hatte eine erneute Teilung des Erbes unter den Erbberechtigten nicht mehr viel ürbig gelassen. Längst hatte man sich zu einem Nebenerwerb als Kolonialwarenhändler durchgerungen. - In dieser Zeit wird den ebenso im alten Herzogtum betroffenen Landwirten ein Angebot gemacht. In einem anderen Herzogtum des Deutschen Reiches sollten aus Wirtschaftlichkeitserwägungen (Der Staat wollte Löhne einsparen, die Knechte verlangen angemessene Bezahlung) Staatsgüter aufgelöst werden. Äcker und Wiesen sollten zu günstigen Konditionen auch für die Errichtung von Wohn- und Wirtschaftsgebäuden an Landwirte verlost werden, die sich aus anderen Teiles des Deutschen Reiches hier verbessern wollten. - Die Aufteilung der Flächen geschah zu gleichen Teilen unter allen ausgelosten Bewerbern. Für die Errichtung der notwendigen Gebäude stellte die Reichsbank Hypotheken zur Verfügung. Auch das Ehepaar Engel zieht in das neue Gebiet, baut auf und kann sogar noch weiteres Land hinzukaufen.

1939: Heinrich Engel wird als Soldat einberufen - Im Verlaufe es Krieges wird auch sein Sohn Heinrich zum Kriegsdienst gerufen.

1945: Beide kommen innerlich gezeichnet und äußerlich verwundet wieder nach Hause. Vom Deutschen Reich blieb ein vier geteiltes Fragment. Und in dem Teil in dem die Familie Engel lebt regiert nun als Besatzungsmacht die Armee des Sowjetstaates. Sie regiert von draußen gesehen und nach draußen verantwortlich. Wie in allen Machtstrukturen, die scheinbar stramm und streng durchorganisiert bis zum letzten Küchenherd alles im Griff haben, gibt es ab einer vorletzten Stufe für die Machthabenden nur die Chance sich durchzusetzen, wenn sie auf sichere Kandidaten der örtlichen Bevölkerung zurück greifen kann.
Diesen Umstand erlebt Vater Heinrich Engel sofort bei seiner Heimkehr 1945. Der von der Besatzungsmacht eingesetzte Ortsvorsteher Gustav Polsnitz sieht seine Chance, seinen kleinen Wohlstand zu erweitern. Da aus seiner Einsicht ein so schwer kriegsverletzter Landwirt eher keine Chance mehr am Markt hat, bietet Gustav Polsnitz dem Kriegheimkehrer unaufgefordert an, Haus, Hof, Tiere, Geräte, Äcker und Wiesen zu pachten - zu einem Spottpreis. Er hat den Pachtvertrag schon vorbereitet, geschrieben auf einer Schreibmaschine, einem absoluten Privileg, darin aufgeführt sogar die drei Forken und die vier Eimer.
Vater Heinrich Engel ist entsetzt und kann nur rundweg ablehnen, wovon soll er mit seiner kleinen Familie denn leben? Er dürfte nicht einmal zu seinem alten Besitz im Westen zurück, den er vermietet hatte; denn der liegt in einem anderen Besatzungsgebiet und ein Umzug dorthin war nur mit Genehmigung beider Seiten möglich und solche Genehmigungen wurden noch nicht einmal aus schwerwiegenderen Gründen erteilt.

1947: Gustav Polsnitz gibt nicht auf. Seine Position erlaubt es ihm, die Behauptung in die Welt zu setzen, dass Vater Heinrich Engel Parteigenosse der NSDAP gewesen sei und darum darf er nach dem Regelwerk der sowjetischen Besatzer gar keinen eigenen Betrieb besitzen und führen. Familie Engel wird enteignet. - Mit einem Widerspruchsvorfahren vor dem bereits wieder im Amt befindlichen Bezirksgericht des ehemaligen Herzogtums gelingt es Vater Heinrich Engel, die vom Ortsvorsteher behauptete Mitgliedschaft als frei erfunden festzustellen. Die Rücküberweisung in den alten Besitzstand hat sofort in Kraft zu treten.

1948: Sowjetische Soldaten und dienstverpflichtete Deutsche demontieren an der nahe am Haus der Familie vorbeiführenden Fernbahnstrecke des zweite Gleis, gewissermaßen als Wiedergutmachung für die von deutschen Soldaten angerichteten Schäden in der der Sowjetunion. Die Verpflegung dieser Menschen an der Strecke ist miserabel, sie sind auf sich selber und ihre antrainierte Improvisationsgabe angewiesen. Auch sie wissen um die Macht ihrer Waffen. Das Quieken des Schweines im Haus der Familie Engel lädt geradezu ein und schon ist es konfisziert. Dabei gehen auch gleich weitere üppig gegriffene Lebensmittel mit an den Bahndamm.

1952: Vater Heinrich Engel verstirbt.
Sein Sohn, kaum ein Jahr verheiratet, Vater einer wenig später geborenen Tochter, selbst durch Kriegseinwirkung äußerlich sichtbar verletzt und seelisch erkennbar gezeichnet, muss den Hof zusammen mit seiner Mutter weiterführen. Der noch junge Staat "Deutsche Demokratische Republik" (DDR) sieht sich nur schwer in der Lage, seine Bevölkerung angemessen zu ernähren. Die hohen Reparationsverpflichtungen an den sowjetischen "Freund" gehen an die Substanz. Es werden Auflagen an die Landwirtschaft gemacht. Jeder Landwirt muss örtlich fest zu setzende Normen erfüllen. Er muss sie bis auf einen winzigen verbleibenden Rest für den eigenen Bedarf den Genossenschaften übergeben. - Wer diesen Normen nicht gerecht wird, gilt als Verweigerer, Saboteuer und ist damit kriminalisiert, bekommt Strafen auferlegt. Und im Fall der Familie Engel heißt das, sie kommen unter Zwangsverwaltung der örtlichen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG), sind auf ihrem eigenen Hof nun Knechte. Der Ortsvorsteher spricht von Heinrich Engel als einem faulen und hinterhältigen Zeitgenossen.

1953: Die LPG kann aus dem Hof auch nicht das heraus holen, was die Norm erwartet, der Aufwand für die Zwangsveraltung bindet zu viel Arbeitskraft, die andernortes dringender gebraucht wird. Familie Engel wird wieder in den Stand als Eigentümer versetzt. Die Auflagen werden um ein geringes Maß herabgesetzt, immer noch unerfüllbar, aber nur soweit, dass fremdes Eingreifen nicht zwingend erforderlich wird. Heinrich Engel junior und seine Mutter weigern sich beharrlich der LPG beizutreten, sie können keinen Grund erkennen, ihren noch jungen Betrieb einfach so aufzugeben und nicht mehr über das Eigentum verfügen zu dürfen.

1955: Die Regierung der DDR erlässt eine Vorschrift, der zur Folge die privat geführten landwirtschaftlichen Betriebe einen noch größeren Produktionsbeitrag abzuführen haben. Im Umkehrschluss bedeutet das: Die Regierung befielt, dass die Früchte zu wachsen haben, auch wenn sie nicht können. - Den Regierenden geht es nicht um die Produkte, sondern um die Durchsetzung des Willens, dass es keine privat betriebenen landwirtsschaftlichen Betriebe in diesem Land zu geben hat. Denn die Normen für die LPGs werden wesentlich flexibler gehandhabt und stehen lediglich in einem gemeinsamen eher sportlich zu sehenden Wettkampf unter einander.
Witwe Maria Engel ahnt nichts von dem, was sich hinter dem Rücken der Familie zusammenbraut.
In diesem Jahr will sie Ihren Bruder in der alten Heimat zu dessen 50ten Geburtstag besuchen.
Sie stellt rechtzeitig bei den zuständigen Behörden des Kreises einen Reiseantrag, nennt den genauen Grund, die Zielanschrift. - Der Ortsvorsteher, er heißt immer noch Gustav Polsnitz wird ins Benehmen gezogen und soll sich zu der Person und den familiären Hintergründen äußern. - Er gibt ein positves Votum ab.
Am Tag vor der geplanten Reise, geht Maria Engel zum 4km entfernt liegenden Bahnhof, um mit einem der wenigen Züge in die Kreisstadt zu fahren, das bedeutet einen Tag auf Achse zu sein. Sie erhält die Reisegenehmigung, mit der sie erst am selben Tag die Fahrkarten in den "Westen" kaufen kann.
Am folgenden Tag unterschreibt Ortsvorsteher Gustav Polsnitz einen kleinen vorgedruckten Zettel, DIN A5 groß, dem er nur wenige weitere Angaben mit Schreibmaschiene hinzufügen muss; setzt noch das Siegel des Ortsvorstehers drauf. Früh am Morgen ist Maria Engel wiederum zu dem kleinen Bahnhof gegangen. Und kaum ist sie auf dem Weg, wird den daheim gebliebenen jungen Eheleuten die Enteignungsverfügung überbracht. Gemäß Ministerratsbeschluss erfüllten sie nicht die Pflichten des Staates und seien somit als ungeeignet zur Führung des Betriebes anzusehen. Sie mussten sofort das ganze Haus verlassen, durften sich nur in einem einzigen ihnen zugewiesenen Zimmer aufhalten, bis sie nach spätestens 48 Stunden einer neuen Adresse innerhalb der DDR zugewiesen würden. Sie dürften keinerlei Betriebsgut und Hauseinrichtung mitnehmen. Eine Zuwiderhandlung hätte Diebstahl von Volkseigentum bedeutet.
Gleichzeitig erreicht Heinrich Engel der gut gemeinte Hinweis, dass er verhaftet werden soll. Seine Aufmüpfigkeit und sein "freches Mundwerk" sollten nicht ungesühnt bleiben. Er taucht sofort ab und kann sich damit der Verhaftung entziehen. Seine Frau macht sich mit der jungen Tochter auf den Weg Richtung Westberlin und kann dort das Lager Lichterfelde erreichen.
Der Ortsvorsteher im Dorf hat sein Ziel erreicht. Das Wohn- und Wirtschaftsgebäude sind unbewohnt, voll möbliert und sofort wirtschaftlich nutzbar. Er lässt es sich von der als Verwalterin eingesetzten LPG als Mieter übergeben.
Und gleichzeitig verbreitet der Ortsvorsteher das Märchen, Familie Engel habe einfach den Hof und alles aufgegeben und sich in den Westen abgesetzt. Von seiner Enteignungsverfügung wird auch in Zukunft nie die Rede sein! - Jedoch sie ist als eines der wenigen Dokumente erhalten geblieben!
Im Westen beim Bruder angekommen, ist die Freude über das Wiedersehen für Witwe Maria Engel nur von kurzer Dauer. Sie erfährt am folgenden Tag über die Schwiegertochter von der unheimlichen Nachricht, dass es für sie die Adresse im Osten nicht mehr gibt - Enteignet! Der Versuch einer Einreise in die DDR wäre zwecklos gewesen. Sie meldet sich beim zuständigen Flüchtlingsamt in Uelzen. - Sie soll nun aber bitte sehr beweisen, dass sie enteignet wurde. Da ihr sonst der Flüchtlingsstatus nicht zuerkannt werden könnte. - In weiser Einsicht der Unmöglichkeit erhält Witwe Maria Engel nach sechs Wochen den Status eines geduldeten Flüchtlings. Ausdrücklich wird auf dem Dokument ausgeführt, dass dieser Status nur gegen Vorlage der Enteignung in einen dauerhaft geltenden umgeschrieben werden kann. - Soviel zu dem Märchen, dass alle DDR-Flüchtlinge nach dem Grundgesetz Bürger der Bundesrepublik Deutschland wurden.

1956: Die Familie kann das alte Eigentum im Westen wieder beziehen.

1962: Dem Staat DDR geht es ziemlich schlecht, er beginnt nach noch mehr Tricks zu forschen, sich selbst für umfassend zahlungsfähig zu erklären. Im amtlich noch vorhandenen Grundbuch wird ausdrücklich vermerkt, mit Datum und Unterschrift, dass die auf dem Wirtschaft- und Wohngebäude eingetragene Schuld gelöscht wurde. Auch wenn sich der Hintergedanke dieses Eintrages wohl nur Fachleuten erschließt, er ist erfolgt.

1989/1990: Witwe Maria Engel, und das junge Ehepaar Engel sind inzwischen nacheinander verstorben. Der Staat DDR schickt sich an, sich aufzulösen.

1990: Die Möglichkeit der Rückübereignung des enteigneten Hauses und der Acker- und Wiesenflächen eröffnen sich für die Erben. "Restitution" - in den alten Stand zurücksetzen. - Ein netter Gedanke, aber wieder mit vielen Widerhaken.
Die Erben machen sich auf den Weg zu dem kleinen Dorf und wollen sehen, um was es bei dem Erbe geht.
Sie finden das Haus und sie staunen nicht schlecht, als hören, wer in dem Haus wohnt. - Der Name kommt ihnen durch die Erzählungen von Großmutter und Vater sehr bekannt vor: Polsnitz! Es sind der Sohn des alten Ortsvorstehers und seine Frau, die nun in diesem Haus als Mieter leben, wie sie später einem Gericht vortragen, seit Verlassen des Hauses durch die Eigentümer. Sie kennen noch die Eltern der Erben, sie sprechen von ihnen mit deren Spitznamen, sie deuten Eigenarten des Heinrich Engel Junior an. Und sie ahnen nicht, was sie mit dieser Entlarvung anrichten - oder doch?
Es gilt den Nachweis zu führen, dass die rückzuführenden Gelände und Gebäude jemals im Besitz der Familie waren. - Wie kann man das tun, wenn es keinerlei Papiere gibt. Die Grundbücher wurden in der DDR frühzeitig abgeschafft, weil es in dem Staat "Deutsche Demokratische Republik" keinen Anspruch als Eigentum an einem Grundstück geben konnte, der Grund gehörte dem Volk. Es folgte eine zermürbender Ritt durch die neuen Ämter, mancher Teufelskreis musste an der richtigen Stelle durchschlagen werden. Bis dann erst in dem alten Schloss von Barby die alten Grundbücher vermutet wurden und dann in einem Archivkeller einer ganz anderen Stadt aufgefunden werden. Den Erben wurden Kopien dieser Grundbuchseiten zugesagt. Sie gingen auf dem Postweg verloren und sind nie wieder aufgetaucht.
Gleichzeitig stellt sich der zu dem Zeitpunkt aktuelle und da schon langjährige Ortsvorsteher als Multitalent heraus. Er möchte im Namen der von der Treuhand-Gesellschaft beauftragten Verwaltungsfirma den Erben das Haus abkaufen, er bezeichnet sich als Vermittler. Er wird diesen Versuch später noch einmal wiederholen.
Das Restitutionsverfahren schleppt und zieht sich hin, es kommen immer wieder neue Hindernisse auf den Plan. Das erste was funktioniert in einem Staat, ist die Verwaltung, die für eigene Arbeit sorgt. Und diese Verwaltung hat erkennbar nicht den Hintergrund, dem Bürger zu helfen, sondern ihm Aufgaben zu stellen, die er zu erfüllen hat, um wieder neue Arbeit für die Verwaltung zu produzieren.

1993, November: GESCHAFFT - eigentlich schon, aber mit Abstichen.
Enteignet wurden damals (siehe oben) ein Betrieb, Grundvermögen, ein Wohn- und Wirtschafthaus und die zu einem Betrieb gehörenden Betriebsmittel. Restituiert aber wurden nur Grundvermögen und darauf errichtete Gebäude. Ausdrücklich wird die Weiterführung des ehemaligen Betriebes nicht gestattet. Und auch eine später eingeforderte Kostenerstattung der verbrauchten Betriebsmittel wird nicht anerkannt.
Die Folge einer kompletten Rückführung in den alten Stand hätte bedeutet, dass inzwischen privatisierte LPG Betriebsanteile verloren hätte, beziehungsweise hätte neu erwerben/pachten oä. müssen, es hätte bedeutet, dass diese neue Firma absolut als Rechtsnachfolger auch für die entstandenen Beeinträchtigungen am Grundvermögen hätte aufkommen müssen (Überbauungen und anschließendes Brachlegen von Baugrundstücken)

1994: Das zuständige Amtsgericht informiert die Erben darüber, dass eine Klage der Mieter abgewiessen worden sei. Ziel der Klage war, die Mieter als Eigentümer des Hauses zu eimzusetzen, da sie das Eigentumsrecht durch die lange Wohnzeit und Nutzungszeit als Mieter gewissermaßen ersessen hätten! - Von dieser Klage wurden die Erben von keiner Seite in Kenntnis gesetzt.
Nachdem diese Klage abschlägig beschieden wurde, stellte sich heraus, dass die Mieter längst auf einem zuvor erworbenen Grundstück in der Nachbarschaft (am selben Ort, eine Straße weiter) mit einem Neubau begonnen hatten. Sie kündigten kurzfristig den Mietvertrag!

1997, April: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW - gewissermaßen die Staatsbank der Bundesrepublik Deutschland) fordert die Rückzahlung einer im Grundbuch eingetragenen Grundschuld aus der Startzeit des landwirtschaftlichen Betriebes)
Laut amtlicher Eintragungen in den Grundbüchern ist diese Schuld zwar zu Zeiten der DDR gelöscht worden (siehe oben). Doch Die KfW kennt solche Löschungen nicht und erkennt die Einträge auch nicht im Geringsten an!  

1997, Dezember - wenige Tage vor Weihnachten: Mit einer "Zustellungsurkunde" erreicht die Erben vom Amtsgericht aus Hünfeld (in Hessen) ein Mahnbescheid der im Auftrag des bundesdeutschen Finanzministeriums tätigen KfW. Den Erben wird eine Rechnung von 1930 aufgemacht, umgerechnet über Reichsmark, Mark der DDR und dann Deutsche Mark. Es eht darum, die angeblich laut Grundbuch eingetragenen Grundschulden zu zahlen. - Auf Empfehlung eines Fachanwaltes wird lediglich Einspruch eingelegt und seitdem (Stand: 2009) ist Ruhe an dieser Front.

Unbeantwortet blieben darum Fragen wie:

Wenn der Staat enteignen lässt, er die Wirtschaftsgüter (Haus, Flächen, Tiere und Hilfsmittel) weiter nutzt, dann ist er Rechtsnachfolger des zuvor enteigneten Eigentümers; daraus ergibt sich dann doch auch eine Bedienung der vorhandenen Verbindlichkeiten - zumal sie im Grundbuch zulasten von Haus & Hof eingetragen wurden. Und wenn die BRD als Rechtsnachfolger der DDR anzusehen ist, dann ergibt sich auch daraus eine Fortschreibung - streng genommen müsste sogar noch eine Entschädigung des erwirtschafteten Gewinns erfolgen. - Oder versagt hier der gesunde Menschenverstand?

 

 

 

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Sammlung "Geh Schichten" - (C) Christel Pruessner, Hannover 2011/2012